NLA AU Rep. 155

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Seeamt Emden

Laufzeit 

1881-2004

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Das Seeamt Emden ist zuständig für die an der ostfriesischen Küste beheimateten Schiffe, soweit sie außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer in Unfälle verwickelt sind, und für in Ostfriesland erfolgte Schiffsunglücke.

Bestandsgeschichte 

Zur Untersuchung von Seeunfällen wurden in Preußen durch das Gesetz v. 27.7.1877 (RGBl. S. 549) Seeämter eingerichtet, die mit einem Vorsitzenden, der zum Richter- bzw. höheren Verwaltungsdienst befähigt sein mußte, und vier sachkundigen Beisitzern besetzt waren.
Aufgrund eines öffentlichen und mündlichen Verfahrens konnte gegen einen Beschuldigten ein Spruch gefällt werden, der die Einziehung der Befugnis zur Ausübung des Gewerbes beinhalten konnte. Gegen diese Entscheidung war die Berufung beim Oberseeamt zulässig. [Daher ist es evtl. auch sinnvoll, diese Überlieferung des Kaiserlichen Ober-Seeamtes im Bundesarchiv als oberste Spruchbehörde und Berufungsinstanz mit heranzuziehen. 1941 wurde auch eine eigene Disziplinargerichtsbarkeit in Form von Seedisziplinarkammern bei den Seeämtern bzw. ein Seedisziplinarhof beim Reichsoberseeamt gebildet, deren Überliefeung ebenfalls im Bundesarchiv liegt. Ingrid Hennings, 23.9.2014]

Zuständig für den ostfriesischen Teil der Nordseeküste sowie für den Oberlauf des Rheins und die Ems war das Seeamt in Emden. Bis zum Jahre 1985 war das Seeamt eine Landesbehörde. 1986 ist es in die Zuständigkeit des Bundes übergegangen und untersteht damit der WSD Nordwest in Aurich.

Ein erster Teil der Seeamtsakten gelangte im Jahre 1972 über das Bundesarchiv, an das die Akten vom Bundesseeamt in Hamburg abgegeben worden waren, ins Niedersächsische Staatsarchiv in Aurich. Überliefert waren zunächst nur Seeamtssprüche aus den Jahren 1935-1941 und 1948-1960. 1991 übergab
außerdem die WSD Nordwest in Aurich dem Staatsarchiv Seeamtssprüche der Jahre 1981-1986. Dieser Teilbestand wurde im Jahre 1992 von Herrn Pötzsch mit AIDA verzeichnet. Die Ordnung erfolgte chronologisch nach dem Datum des Unfalls. Die bei der ersten Verzeichnung gewählte Komma-Signatur wurde
allerdings bei der Verzeichnung des Restes zugunsten

der normalen Nummerus-currens-Signatur aufgegeben. So erklärt sich das Vorhandensein zweier Signaturarten. Nachdem Herr Dr. Reyer bereits im September 1991 mit Herrn Lieke, dem ehemaligen Vorsitzenden des Seeamtes in den Jahren 1968-1985 und nunmehrigen Emder Stadtrat, Kontakt aufgenommen hatte, konnte schließlich im November und Dezember 1993 sowie im Februar 1994 der irrtümlich in den Besitz der Stadt Emden gelangte umfangreiche zweite Teilbestand an Seeamtsakten von Herrn Pötzsch und mir nach Aurich überführt werden. Diese Abgaben enthielten u.a. noch eine Serie von
Akten aus der Zeit vor 1900.
Im Jahre 1995 wurde die Verzeichnung der Neuzugänge von Frau Karin Wilts durchgeführt, die auch Korrekturen der bisherigen Verzeichnung eingab.

Seeamtssprüche aus den Jahren 1956-1961 befinden sich auch im Bestand Rep. 150 WSD Nordwest Aurich unter den Nummern 128 und 137. In der Regel dürfte es sich um Doppelüberlieferung handeln, doch ist sie sinnvollerweise ebenfalls heranzuziehen.

Aurich, im August 1992 gez. Pötzsch
Aurich, im Mai 1996 gez. Dr. Henninger


Ergänzung:
Über die Untersuchung von Seeunfällen aus dem Zeitraum 1933-1944 liegen 5 Aktenbände im Bestand Rep. 16/4
(Nr. 1495-1499), daneben noch weitere Akten, die die Amtsführung des Seeamts vor 1945 betreffen.
Dr.

Henninger

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet