NLA WO 2 Urk 1 Nr. 1

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

1218 Mai 18, Harzburg

Kaiser Otto IV. macht zum Heil seiner Seele sein Testament. Er bittet seinen Bruder Heinrich, Pfalzgrafen bei Rhein, das heilige Kreuz, die Lanze, die Krone und den Zahn des heiligen Johannes baptista und alle Reichsinsignien - mit Ausnahme des Mantels, den er an das Kloster St. Aegidien gegeben hat - 20 Wochen lang aufzubewahren und demjenigen, den die Fürsten einmütig wählen oder bestätigen werden, unentgeltlich auszuliefern. Doch solle er bei dieser Gelegenheit versuchen, das väterliche Erbe wiederzuerlangen. Seine treuen Dienstmannen und die lieben Bürger von Braunschweig bittet er, dabei mitzuwirken.

Er will ferner, dass seine Gemahlin mit dem Truchsess Gunzelin die Harlungeburg behalte, bis der König, Kaiser oder Ottos Bruder den Klosterfrauen in Wöltingerode 30 Mark jährlicher Einkünfte überschrieben habe. Personen, die Erbrechte am Berg besitzen, sollen anteilsmäßig entschädigt werden. Danach kann die Burg dem Reich oder Ottos Bruder übergeben werden; falls diese Bestimmungen nicht erfüllt werden, ist die Burg zu zerstören.

Alle Reliquien, die sein Vater besaß und er jetzt besitzt, sollen dem Stift St. Blasius in Braunschweig zugeeignet werden, einen Arm ausgenommen, den seine Gemahlin erhalten wird. Was er an Gold, Edelsteinen und Geschmeide besitzt, schenkt er seiner Gemahlin.

Er will, dass die Burg in Quedlinburg zerstört werde, bevor sie der Äbtissin zurück gegeben wird. Die zerstörte Anlage mit der Kirche, die Kornvorräte und Wertgegenstände sollen - zum Heil seiner Seele - Äbtissin und Konvent bekommen, mit Ausnahme der Wurfgeschütze: Die sollen jenseits des Meeres gegen Gottes Feinde eingesetzt werden. Die Kornabgaben aus Aschersleben sollen unter die Leute verteilt werden.

Truchsess Gunzelin und dessen Sohn Ekbert sollen schwören, die Burg Walbeck ein Jahr lang zu bewahren, währenddessen Ottos Bruder einen Boten

Laufzeit 

18.05.1218

Enthält 

an die Kurie sendet. Wenn Heinrich die Burg mit Zustimmung der Personen, die Erbrechte am Berg besitzen, erhalten kann, ohne dass Ottos Seelenheil leidet, soll sie ihm gehören. Falls nicht, ist die Burg zu zerstören. Die Vogtei des Ortes gehört dem Kloser Walbeck.

Die Harzburg mit dem darin errichteten Turm geht an das Reich über, doch sollen die Grafen von Wohldenberg, Luthard von Meinersen, Alard von Burgdorf und die anderen ihre Burglehen behalten. Die Lauenburg soll an Otto von Lüneburg zurückgegeben werden, weil es dessen Erbe ist. Die Burg Vorsfelde soll an Gardolf von Hadmersleben zurückgeben werden; wenn aber Ottos Bruder sie haben will, soll er diesem 100 Mark zahlen.

Alle Güter in Scheverlingenburg, den Ort selbst mit den Kirchen und allem Zubehör, vermacht er dem Stift St. Blasien in Braunschweig. Die Stiftsherren sollen dort einen Priester, einen Diakon und einen Subdiakon einsetzen, die Gottesdienste für sein Seelenheil abhalten; das Übrige ist auf die Praebenden zu verteilen. Seinen Bruder Heinrich bittet er, die Einhaltung dieser Bestimmung zu überwachen, damit der Ort nicht zu Grunde geht.

Zeugen: Bischof Siegfried von Hildesheim, Konrad, Dekan, Konrad, Kantor, Konrad, Scholast, Heinrich von Tossem, Bertold, Kanoniker von St. Mauritii, Magister Marsilius, Kanoniker von St. Crucis; Laien: Graf Heinrich von Wohldenberg, Luthard von Meinersen, Truchsess Gunzelin, Alard von Burgdorf, Werner von Lengede, Bertold de Wetelemstide, Heinrich de Urethe, Rother von Veltheim, Johannes von Bornum.

Dat. Hartisbuch XV. Kalendas Iunii.

Perg., Ottos Siegel aus grünem Wachs an rotseidenen Fäden

Druck: Asseburger UB I, Nr. 95 (S. 66-68); MGH Const. II, Nr. 42 (S. 51-53)

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Masterdigitalisat Multimedia 0001 / 2
Detailseite Nutzungsdigitalisat Multimedia 0001 / 2
Detailseite Original Urkunden 0001 / 2