NLA WO 1 Urk Nr. 6

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

1191 Aug. 5, Rom

Papst Coelestin III. genehmigt Herzog Heinrich [dem Löwen] (nobili viro Henrico duci), dass er und seine Söhne nur vom Papst selbst oder einem Legaten a latere mit speziellem päpstlichen Mandat exkommunniziert werden dürfen - Vergehen ausgenommen, die ipso facto eine Exkommunikation nach sich ziehen. Doch will der Papst auch ein solches leichtfertig begangenes Vergehen nicht wie eine Schmähung des apostolischen Stuhles bestraft wissen.

Dat. Rome apud sanctum Petrum Non. Augusti, pontificatus nostri anno primo.

Laufzeit 

05.08.1191

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Druck: Or. Guelf. III, S. 563; PL 206, S. 892

Weitere Angaben (Bild)

Format 

Perg., Bleibulle an rotgelber Seidenschnur

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Masterdigitalisat Multimedia 0001 / 1
Detailseite Nutzungsdigitalisat Multimedia 0001 / 1
Detailseite Papierkopie U
Detailseite Original Urkunden 0001 / 1