NLA HA Hann. 10 Nr. 291

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

(1815 Mai 29., Wien) 1815 Juni 21., Berlin
Staatsvertrag zwischen Preußen und Hannover über territoriale Veränderungen

13 Artikel in französischer Sprache. Gemäß dem Protokoll des Comites der Bevollmächtigten Englands, Österreichs, Russlands, Preußens und Frankreichs vom 13. und 21. Februar 1815 und in Ausführung des Reichenbacher Vertrages vom 14. Juni 1813 wird vereinbart: Preußen tritt an Hannover ab: 1. das Fürstentum Hildesheim, 2. Stadt und Territorium Goslar, 3. das Fürstentum Ostfriesland (einschließlich des Harlinger Landes), 4. die Niedergrafschaft Lingen und den Teil des Fürstentums Münster, der zwischen der Niedergrafschaft und dem von Hannover besetzt gehaltenen Teil von Rheina-Wolbeck liegt (Artikel 1). Preußen verzichtet auf alle Rechte am Stift St. Petri in Nörten (Artikel 2). Preußen wird mit Kompensationsleistungen dahin wirken, dass 1. Kurhessen die drei Ämter Uchte, Freudenberg und Auburg (Wagenfeld), den hessischen Teil der Grafschaft Schaumburg und die Herrschaft Plesse und das Amt Neuengleichen an Hannover abtritt, 2. Hessen-Rotenburg auf seine Rechte an Plesse zugunsten Hannovers verzichtet (Artikel 3). - Hannover tritt an Preußen ab: 1. den rechtselbischen Teil des Herzogtums Lauenburg nebst den rechtselbischen lüneburgischen Gemeinden, 2. das Amt Klötze, 3. das Amt Elbingerode, 4. die Gemeinden Rüdigershagen und Gänseteich, 5. das Amt Reckenberg (Artikel 4). - Vereinbarungen über den Handel auf der Ems und den Emder Hafen (Artikel 5), über drei militärische Durchgangsstraßen (Artikel 6), Militärpersonen aus den abgetretenen Gebieten (Artikel 7), wechselseitige Auslieferung von Dokumenten betreffend die abgetretenen Gebiete (Artikel 8), Übernahme der hypothekarischen Schulden (Artikel 9). Das Amt Meppen (dem Herzog von Arenberg gehörig) und der dem Herzog von Looz-Corswarem zuständige Teil von Rheina-Wolbeck, die zur Zeit Hannover

Laufzeit 

1815

Enthält 

provisorisch besetzt hält, sollen mit Hannover vereinigt werden in den Bindungen, die die deutsche Bundesverfassung für die mediatisierten Staaten vorsehen wird. Ähnliche Vereinbarung über die an Hannover verpfändete Grafschaft Bentheim (Artikel 10). Hannover will beim Herzog von Braunschweig zugunsten des von Preußen erstrebten Gebietsaustausches, insbesondere hinsichtlich von Calvörde und Walkenried, Einfluss nehmen (Artikel 11). Dem Wunsch Preußens entsprechend wird Hannover an Oldenburg ein Gebiet von 5.000 Einwohnern abtreten (Artikel 12)

Bevollmächtigte: Preußen: Fürst von Hardenberg, Freiherr von Humboldt. Hannover: Graf von Münster, Graf von Hardenberg
Ratifikation: Friedrich Wilhelm III. König von Preußen
Ausfertigung - Papier - Libell in rotem Samteinband, mit Metallstickerei verziert - Unterschrift und großes Siegel des Ausstellers in Messingkapsel (Deckel mit Wappen versehen) an schwarz-silbernen, geflochtenen Schnüren mit Troddeln - Wassergeschädigt, restauriert - Gut erhalten
Alte Signatur: Cal. Or. 31 Brandenburg Schrank I Kapsel 12 Nr. 45

Druck: Aktenstücke der 2. allgemeinen Ständeversammlung, 1. Diät, 1820, Seite 305-312; Preußische Gesetzsammlung 1818 Anhang Seite 14-21; J.L. Klüber, Acten des Wiener Kongresses, Band 6, Seite 141
Bemerkung: Unterhändlerexemplar in Hann. 92 XLI Nr. 114 a, hier auch Konzept der hannoverschen Ratifikation vom 13. Juni 1815. Der Vertrag ist als integrierender Bestandteil der Wiener Kongressakte (Artikel 118) beigefügt. Das Hochstift Hildesheim ist bereits 1813 von Hannover in Besitz genommen worden. Die Übergabe der Stadt Goslar von Preußen an Hannover regelt die am 8. Januar 1816 zu Duderstadt geschlossene Konvention (mit Nachtrag vom 10. Januar 1816), vergleiche Hann. 80 Hild. C Nr. 594. Sie ist am 9. Januar zu Duderstadt vollzogen worden. Die hannoverschen Patente wegen Besitznahme der neu erworbenen

Landesteile bei Hagemann, Landesverordnungen 1813-1816, passim

Alte Archivsignatur 

Preußen Nr. 21, Cal. Or. 31 Brandenburg Schrank I Kapsel 12 Nr. 45

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Masterdigitalisat Urkunden 0050 / 14 Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Urkunden 0050 / 14
Detailseite Nutzungsdigitalisat Urkunden 0050 / 14 Digitalisat vorhanden